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Warum glauben wir, dass Multiple Sklerose nicht heilbar ist?

Warum glauben wir, dass Multiple Sklerose nicht heilbar ist?

Hier einige verschiedene Gründe und Ursachen.

SPEZIALISTEN
PHARMAINDUSTRIE
UNSER GESUNDHEITSSYSTEM
UNSER GESUNDHEITSSYSTEM – rechtliches

SPEZIALISTEN
Wir sind so erzogen worden, dass Ärzte, Medien, Fachzeitschriften, Spezialisten und so weiter immer recht haben. Wir trauen uns nicht, das Gesagte und die Meinungen von Menschen, die doch so viel mehr Ahnung als wir haben, in Frage zu stellen. Und wir gehen auch davon aus, dass sie halt einfach recht haben.

Auch ich bin zu einem „Spezialisten“ extra von Berlin nach Bochum gefahren, um eine Meinung zu hören, die mich nicht wirklich weiter gebracht hat. Er ist ein Spezialist für die Schulmedizin, der bestens über die aktuellen Studien unterrichtet ist und selbst an ihnen teilnahm bzw. diese initiierte.

DIE PHARMAINDUSTRIE
Die Pharmaindustrie besteht aus mehreren großen wirtschaftlichen Unternehmen, deren Hauptzweck nicht die Heilung der Menschheit sondern die eigene größtmögliche Gewinnerwirtschaftung ist.

Würde die Pharmaindustrie Medikamente herstellen, die heilen könnten, dann würden sie sich selbst den Ast absägen, auf dem sie sitzen.

Also, ist es im Sinne der Wirtschaftlichkeit gut, wenn ganz viele Menschen, ganz lange, ganz viele Medikamente nehmen. Dafür sind dann auch Nebenwirkungen gut, denn dafür gibt es dann auch zum Glück gleich ein Medikament.

So ist also nachvollziehbar, dass es im Interesse der Pharmafirmen ist, dass Krankheiten am besten ein Leben lang mit Medikamenten behandelt werden – plus dem Nebenwirkungs-Boni.

Und das gelingt ihnen ja auch schon sehr gut. Wenn man an die Behandlung der Multiple Sklerose denkt, ist diese auf jeden Fall für ein Leben lang vorgesehen. Plus dem Nebenwirkungs-Boni. Gleiches gilt für Aids oder andere Krankheiten.

UNSER GESUNDHEITSSYSTEM
Wir haben in Deutschland, Österreich in der Schweiz und anderen Länder ein grundsätzlich gutes Gesundheitssystem. Wenn wir krank sind, können wir zum Arzt gehen und der kann uns dabei helfen unsere Symptome weg zu machen. Leider bleibt es häufig nur beim Symptome weg machen. Und so bleibt die Ursache und die Symptome kommen immer wieder. Und zwar immer wieder. Solange bis die Ursache behoben ist.

UNSER GESUNDHEITSSYSTEM – rechtliches
Zum einen gibt es die Leitlinien Medizin, die ganz genau besagt: Wann, wer, wie mit welchem Medikament behandelt werden soll. Daran müssen sich die Ärzte halten. Zum Beispiel, es kommt jemand mit Beschwerde XY zum Arzt, dann hat der Arzt einen Ablauf, an den er sich halten muss. Selbst wenn er weiß, dass das erstmal nichts bringt. Dann muss der Patient halt wieder kommen, damit es in die nächste Phase gehen kann. Oder wenn man mit Diagnose XY ins Krankenhaus kommt, dann gibt es nur einen bestimmten Festbetrag für diese Diagnose. Unabhängig davon, wie lange die Behandlung wirklich braucht. Darum ist es also nachvollziehbar, dass die Krankenhäuser daran interessiert sind, dass man so schnell wie möglich wieder das Krankenhaus verlässt.

Dann haben wir noch das Wirtschaftlichkeitsgebot – § 12 SGB V ABSATZ 1, das Folgendes besagt:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Der Begriff „Wirtschaftlichkeit“ wird hierbei wie folgt definiert:
„Die vertragsärztliche Versorgung ist ‚wirtschaftlich‘, wenn der Vertragsarzt (Leistungserbringer) die (notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen) Leistungen mit einem möglichst geringen Aufwand an ‚Kosten‘ (im Sinne von Ausgaben der Krankenkassen) erbringt.“
– AUSZUG AUS DER KBV FORTBILDUNG NR. 9

Die Begriffe „zweckmäßig“, „ausreichend“ und „notwendig“ sind wie folgt definiert:
Zweckmäßig ist eine ärztliche Maßnahme, die objektiv geeignet ist, auf den angestrebten Zweck den Heilerfolg hinzuwirken.
Ausreichend sind Leistungen, wenn sie dem Einzelfall angepasst sind, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Die Leistung muss gerade dazu genügen, den angestrebten Heilerfolg zu erzielen. Der Leistungserbringer bzw. Leistungsveranlasser ist zu mengenmäßigen Betrachtungen seiner Handlungen verpflichtet. Zur Verdeutlichung kann hierbei das Schulnotensystem herangezogen werden.
Notwendig ist eine Behandlung, die nicht über den Umfang dessen hinausgeht, was im Einzelfall zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit unentbehrlich ist. Notwendig ist alles, worauf der Arzt bei der Behandlung eines Patienten nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht verzichten darf, andernfalls ist die Behandlung nicht ausreichend.

Rechtliches Spannungsverhältnis
Das sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot (dessen Einhaltung mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung kontrolliert wird) steht in einem Spannungsverhältnis zum zivilrechtlichen Haftungsmaßstab für medizinische Behandlungen, nach denen der Arzt/Zahnarzt seine Behandlung nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen durchzuführen hat.

Wenn wir uns also das Gesamtkonstrukt des Gesundheitssystems anschauen, kann einem klar werden, dass man noch andere Wege und Möglichkeiten der eigenen Heilung in Betracht ziehen kann und meiner Meinung nach nutzen sollte.

Text zum Wirtschaftlichkeitsgebot:
Auszüge aus Quelle: Wikipedia